Welches Heizsystem passt? Wärmepumpe, Pelletheizung und Gas im Vergleich: CHF-Bandbreiten, Betriebskosten, Förderung übers Gebäudeprogramm und Tipps für die Region Basel.
Offertas Redaktion · Aktualisiert 1. Juli 2026
Wenn die alte Öl- oder Gasheizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, steht eine der teuersten und langfristigsten Entscheidungen am Gebäude an. Die Wahl des Systems beeinflusst über 15–25 Jahre die Betriebskosten, die CO₂-Bilanz und den Wert der Liegenschaft. Immer mehr Kantone schränken zudem den Ersatz fossiler Heizungen durch fossile Systeme ein — informieren Sie sich über die geltenden kantonalen Vorschriften, bevor Sie entscheiden.
Die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme (Luft oder Erdreich) und Strom. Sie ist heute das gängigste System bei Neuinstallationen. Anschaffungskosten als Orientierung (Erfahrungswerte, keine Fixpreise):
Betrieb: geringe laufende Kosten, weil aus einer Einheit Strom mehrere Einheiten Wärme entstehen. Am effizientesten in gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizung.
Pellets sind gepresstes Holz — ein erneuerbarer Brennstoff. Die Heizung ähnelt in Bedienung und Wärmeverteilung einer klassischen Zentralheizung. Anschaffung grob CHF 30'000–50'000 inklusive Lager. Sie eignet sich besonders für Gebäude, in denen eine Wärmepumpe schwierig ist (z. B. hoher Wärmebedarf, wenig Dämmung). Nachteil: Sie brauchen Platz für das Pelletlager und müssen Brennstoff einkaufen.
Eine neue Gasheizung ist in der Anschaffung am günstigsten (grob CHF 10'000–20'000), bleibt aber fossil. Angesichts CO₂-Abgabe, kantonaler Einschränkungen und langfristig steigender fossiler Kosten wird sie zunehmend zur Übergangs- statt Dauerlösung. In manchen Kantonen ist der Ersatz einer fossilen durch eine neue fossile Heizung nur noch eingeschränkt zulässig.
Die Anschaffung ist nur die halbe Rechnung — entscheidend sind die Betriebskosten über die Lebensdauer. Grobe Tendenz:
Rechnen Sie deshalb über die gesamte Lebensdauer (Total Cost of Ownership), nicht nur über den Kaufpreis.
Der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung wird über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert. Die Beiträge sind kantonal geregelt und teils beachtlich — sie können mehrere Tausend Franken ausmachen. Voraussetzung ist wie immer: Gesuch vor Baubeginn stellen. Für den Betrieb von Solarstrom, mit dem eine Wärmepumpe kombiniert werden kann, sind zudem Einmalvergütungen über Pronovo relevant. Prüfen Sie die aktuellen Sätze bei Ihrem kantonalen Energieamt.
In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gelten eigene energiepolitische Vorgaben, die den fossilen Heizungsersatz einschränken und erneuerbare Systeme fördern. Gerade in dicht bebauten Quartieren ist bei Luft-Wärmepumpen der Schallschutz gegenüber Nachbarn zu beachten (Aufstellort, Modellwahl). Bei Altbauten lohnt sich vor dem Entscheid eine Prüfung, ob das bestehende Heizsystem (Radiatoren) für eine Wärmepumpe geeignet ist oder ob die Vorlauftemperatur angepasst werden muss.
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Was kostet der Ersatz einer Heizung?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt grob bei CHF 25'000–40'000, eine Erdsonden-Wärmepumpe bei CHF 40'000–60'000, eine Pelletheizung bei CHF 30'000–50'000 und eine neue Gasheizung bei CHF 10'000–20'000. Massgeblich ist eine Offerte vor Ort.
Wird der Heizungsersatz gefördert?
Der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung wird über das Gebäudeprogramm gefördert. Die Beiträge sind kantonal geregelt, das Gesuch muss vor Baubeginn gestellt werden. Für kombinierten Solarstrom sind Einmalvergütungen über Pronovo relevant.
Wärmepumpe oder Pellets — was ist besser?
Die Wärmepumpe ist in gut gedämmten Häusern mit Flächenheizung meist am effizientesten. Pellets sind eine gute Alternative bei hohem Wärmebedarf oder wenn eine Wärmepumpe bautechnisch schwierig ist. Entscheidend sind Dämmzustand und verfügbarer Platz.
Darf ich meine Gasheizung durch eine neue Gasheizung ersetzen?
Das hängt vom Kanton ab. Mehrere Kantone schränken den Ersatz fossiler Heizungen durch fossile Systeme ein oder machen ihn an Bedingungen geknüpft. Klären Sie die geltenden Vorschriften vor dem Entscheid.
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Stand: Juli 2026